Der Verhaltenskodex & Hinweisgeberschutz bei expertum

Für ein respektvolles Miteinander

Verhaltenskodex & Hinweisgeberschutz

Diversität. Respekt. Geschlechtsneutr­alität.

Als Teil einer internationalen Unternehmensgruppe stehen wir für Diversität, Respekt und Geschlechterneutralität. Auf Basis unserer gemeinsamen internen Kommunikationsrichtlinie leben wir diese Diversität. Die in der expertum Kommunikation regelmäßig gewählte maskuline Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Diverse Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint und sind Grundgedanke unserer gelebten Kultur und Teil unserer Grundsatzerklärung.

Unsere Grundsatzerklärung (Code of Conduct) finden Sie jederzeit und in der aktuellen Versionierung unter:

https://expertum.de/wp-content/uploads/2024-06-03_Verhaltenskodex_expertum-Gruppe.pdf

und unter: https://expertum.de/verhaltenskodex-und-hinweisgeberschutz/verhaltenskodex-code-of-conduct/

Dieser Verhaltenskodex dient als Richtlinie für unser Handeln und unsere Entscheidungen ggü. allen Stakeholdern bei expertum. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und streben danach, unseren Verpflichtungen in allen Aspekten stetig zu optimieren.

Meldewege für unser „Speak up – Hinweisgebersystem“ für Verfahren nach § 17 Hinweisgeberschutzgesetz i.V.m § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wir – die expertum Gruppe und seine selbständigen Schwestergesellschaften – erwarten, dass Hinweisgeber ihre Meldungen ausschließlich in gutem Glauben und aus guten Absichten stets wahrheitsgemäß heraus tätigen. Dabei ermutigen wir Sie als Hinweisgebende („Whistleblower“) oder anderer Stakeholder der expertum Gruppe, Ihr Anliegen im ersten Schritt stets unmittelbar an Ihren Ansprechpartner bei expertum zu melden.

Darüber hinaus können sich alle Hinweisgebenden mit Ihrem Anliegen an unsere unabhängige interne Meldestelle i.S.d. § 16 HinSchG wenden. Der unabhängige Beauftragte innerhalb dieser externen Meldestelle (Rechtsanwalt Stolz, Anton-Aulke-Straße 26, 48167 Münster) agiert in dieser Funktion weisungsfrei und unabhängig und ist gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie können ihn auf folgenden Kontaktwegen datenschutzkonform erreichen:

über die firmenunabhängige Hinweisgeberstelle unter der URL:

https://expertum.integrityline.app/

oder auf dem o.g. Postweg.

Schutz aller Hinweisgeber

Auf die oben aufgeführten Kommunikationsmedien hat im ersten Schritt nur der oben benannte CSR-Beauftragte der internen Meldestelle Zugriff. Ein Zugriff durch andere Personen ist ausgeschlossen. Die Anonymität der hinweisgebenden Person und die Vertraulichkeit werden unter allen Umständen gewährleistet. Der Hinweisgeber wird entlang des gesamten Verfahrens auch geschützt vor Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren über das „Speak up – Hinweisgebersystem“

Die expertum Gruppe verpflichtet sich, ein transparentes, faires und gesetzeskonformes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden einzuhalten. Die nachfolgende Verfahrensordnung gilt für alle Meldungen, die über unser „Speak up – Hinweisgebersystem“ oder andere Meldewege eingehen.

Eingang und Bestätigung der Beschwerde
Jede eingehende Beschwerde wird von der internen Meldestelle umgehend erfasst. Der Eingang der Beschwerde wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Dabei wird dem Hinweisgeber eine Eingangsbestätigung und eine individuelle Kennnummer zur weiteren Verfolgung der Beschwerde zugeteilt.

Prüfung und Bewertung
Nach Eingang der Beschwerde prüft die Meldestelle den Sachverhalt unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen und Beweise. Hierbei wird bewertet, ob die Beschwerde im Sinne der geltenden Gesetze und internen Richtlinien weiterverfolgt werden kann.

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Die Bearbeitung der Beschwerden erfolgt stets unabhängig und unparteiisch. Der CSR-Beauftragte handelt weisungsfrei und ist verpflichtet, die Interessen aller Beteiligten fair und ausgewogen zu berücksichtigen.

Vertraulichkeit und Anonymität
Die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wird während des gesamten Verfahrens gewährleistet. Hinweisgeber haben die Möglichkeit, ihre Beschwerde anonym einzureichen, und es werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Anonymität zu schützen.

Bearbeitungszeitraum
Die expertum Gruppe bemüht sich, Beschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität der Beschwerde ab, wird jedoch in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Der Hinweisgeber wird über den Fortschritt seiner Beschwerde regelmäßig informiert.

Ergebnis und Maßnahmen
Nach Abschluss der Untersuchung wird der Hinweisgeber über das Ergebnis informiert. Falls die Beschwerde berechtigt ist, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um den Missstand zu beheben oder weiteren Schaden zu verhindern.

Dokumentation und Aufbewahrung
Alle Beschwerden und die zugehörigen Untersuchungen werden dokumentiert und für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt. Dies dient der Sicherstellung von Transparenz und der Möglichkeit zur Nachprüfung.

Durch diese Verfahrensordnung stellt die expertum Gruppe sicher, dass sämtliche Beschwerden professionell, fair und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet werden.

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