Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Was hat sich zum 01. April 2017 geändert?
Am 21.10.2016 wurde das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ verabschiedet, welches am 01.04.2017 in Kraft tritt. Im Paragraphendschungel der verschiedenen Informationsquellen fragen sich Arbeitnehmer und viele Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) in Anspruch nehmen, was das konkret bedeutet. Wir haben die drei auffälligsten Änderungen des AÜGs noch einmal zusammengefasst.