
Das bedeutet unsere Mitgliedschaft im BAP
Gegenüber der Personalüberlassung (Zeitarbeit) herrschen Vorurteile. Darum betonen wir im Gespräch mit unseren Kunden und mit Mitarbeitern immer wieder, dass wir verantwortungsbewusst handeln, Wert auf einen offenen und fairen Umgang legen und Mitglied im BAP sind. Dadurch schaffen wir beste Voraussetzungen für unsere Mitarbeiter. Doch was beinhaltet das eigentlich genau?
Den Bundesarbeitgeberverband deutscher Personaldienstleister (BAP) gibt es in dieser Form schon seit 2011. In diesem Verband haben sich Personaldienstleister aus Deutschland zusammengetan, die Wert auf einen fairen und verantwortungsvollen Umgang mit ihren Mitarbeitern legen. Seitdem übernimmt er viele Aufgaben: Er vernetzt, verhandelt, informiert und vermittelt nach innen und außen. Doch die Mitgliedschaft im BAP hat nicht nur Vorzüge für die Dienstleister, sondern auch für die Mitarbeiter (Zeitarbeitnehmer) und die Kundenunternehmen, denn er legt Rahmenbedingungen fest und schafft klare und transparente Verhältnisse.
Der Tarifvertrag legt die Bedingungen für Mitarbeiter fest
Immer wenn wir einen neuen Projektmitarbeiter (Zeitarbeitnehmer) einstellen, wenden wir die Tarifverträge des BAP an. Diese hat der Verband zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ausgearbeitet. Sie werden regelmäßig aktualisiert und den neuesten Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt angepasst. So möchten wir und andere BAP-Mitglieder sicherstellen, dass Zeitarbeitnehmer gegenüber Stammarbeitnehmern nicht benachteiligt werden. Der Tarifvertrag legt eine faire und leistungsgerechte Entlohnung fest, die sich nach Fähigkeiten, Berufserfahrung und Qualifikationen richtet. Verglichen mit anderen Tarifen, sieht der des BAP die höchsten Gehälter vor. Er beinhaltet außerdem Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen für Zeitarbeitnehmer und besagt auch, dass der Arbeitgeber in den meisten Fällen die Fahrtkosten für Mitarbeiter bezahlt.
Die Personaldienstleister tauschen sich aus
Der BAP besteht aktuell aus rund 2.000 Mitgliedern und fördert die Kontakte unter seinen Mitgliedern. Untereinander sind wir sehr gut vernetzt und daher im ständigen Dialog mit anderen Personaldienstleistern. Durch die Erfahrungswerte und den Wissensvorsprung bekommen wir schnell mit, wo wir uns noch weiter verbessern können.
Der Verhaltenskodex des BAP
Nicht jeder Personaldienstleister kann Mitglied werden. Es gehört mehr dazu, als die Anwendung der festgelegten Tarife. Etwas, das man nicht in Zahlen berechnen oder in Gesetzen festlegen kann. Die Rede ist vom ethischen Grundsatz. Im BAP gibt es eine Art „Ehrenkodex“, den alle Mitglieder befolgen. Dieser Grundsatz wurde am 14. Juli 2012 verabschiedet und geht auf eine 40-jährige Tradition zurück. Der BZA, einer der beiden Vorgängerverbände des BAP, hatte bereits in den 70er-Jahren mit dem „BZA-Kodex Zeitarbeit“ seinen Mitgliedern hohe ethische Standards gesetzt. Diese Standards werden noch heute weitergeführt und besagen moralisch einwandfreies Handeln, die strenge Einhaltung von Arbeitsschutzstandards, Transparenz und eine aktive Anti-Diskriminierungspolitik.
expertum musste sich nicht verändern, um Mitglied im BAP zu sein. Denn Werte wie Ehrlichkeit und Transparenz sowie der faire Umgang mit unseren Mitarbeitern gehören schon immer zu unseren Grundsätzen und sind für uns daher selbstverständlich.
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